Autor: Kirill Sapegin
Eingeführt wurde das Kurzzeitkennzeichen um den Zulassungsstellen Arbeit
abzunehmen und natürlich uns Verbrauchern auch.
Zuerst gab es das rote Kennzeichen. Dieses war komplett im Besitz der
Zulassungsstelle und wurde dann bei Gebrauch vergeben.
Aus Bequemlichkeit wurden die Schilder sehr oft nicht zurück zu den
Zulassungsstellen gebracht. Die Schuldigen redeten sich einfach
damit heraus, das Kennzeichen per Post an die Zulassungsstelle geschickt oder in den Briefkasten geworfen zu haben.
Die Zulassungsstellen schrieben dann Strafanzeigen, aber die
Verfahren wurden meistens wegen nicht ausreichenden Nachweisen der Anklage eingestellt .
Die Kosten für das rote Kennzeichen gingen in die Höhe und der
Arbeitsaufwand auch.
Somit wurde das Kurzzeitkennzeichen eingeführt, um die Behörden von den
Lasten zu befreien.
Dank des Ablaufdatums am rechten Rand des Kennzeichens muss man jetzt
nicht mehr in die Zulassungsstelle gehen, um sein Kennzeichen abzumelden.
Bei Bedarf lässt man es auf eigene Kosten herstellen, da man selber für die Versicherung und für die Kennzeichenprägung sorgen muss. Für einen Zeitraum von 5 Tagen kann es nun genutzt werden.
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